Einreisebestimmungen Italien für Hund und Herrchen

Damit Sie Ihren Urlaub mit Hund in Italien in vollen Zügen genießen können, gilt es auf gewisse Bestimmungen Rücksicht zu nehmen, was die Einreise und das Verhalten vor Ort betrifft. Welche Faktoren Sie berücksichtigen sollten, finden Sie nachstehend kompakt aufbereitet.

Einreisebestimmungen

Bei der Einreise mit Hunden nach Italien gelten die EU-Bestimmungen. Somit wird ein EU-Heimtierpass benötigt. Tollwutimpfung und die Kennzeichnung mit einem Mikrochip müssen durch einen Tierarzt bestätigt werden. Hunde, die jünger als drei Monate sind, dürfen nicht auf Urlaub mitgenommen werden. Ebenso muss die Tollwut-Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Besprechen Sie sich vor Reiseantritt am besten mit Ihrem Tierarzt ob weiterer Risiken und potentiell ansteckenden Krankheiten, die jenseits der gängigen Einreisebestimmungen für Hunde reichen, und ziehen Sie den Abschluss einer eigenen Reiseversicherung für Ihren Vierbeiner in Betracht.



Verhalten vor Ort

Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Maulkorb und Leine sind in Italien aber stets mitzuführen, vor allem bei größeren Tieren. Hunde mit Maulkörben fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln zum halben Preis mit. Im Freien werden Vierbeiner prinzipiell überall geduldet, auch in den meistens Restaurants ist Ihr Hund willkommen. Außerhalb dichter Siedlungsgebiete wird generell kaum auf Leine und Maulkorb geachtet.

"Was Sie vor Urlaubsantritt beachten sollten"